Es werden folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt:
- Pflegedienstleitung
- Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen[1], Kindergesundheits- und Krankenpfleger/innen),
- Krankenpflegehelfer/-innen
- Altenpflegehelfer/-innen
- Arzthelferin
- Familienpflegerinnen
- Sonstig geeignete Kräfte
- Sozialarbeiter
- Verwaltungskraft
- Qualitätsbeauftragte/r
Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter sichert eine gleichbleibende Pflegequalität und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
[1] Für den Bereich der ambulanten Palliativ-pflegerischen Versorgung werden Altenpfleger/-innen nur dann eingesetzt, wenn sie über die bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung verfügen (Altenpflegegesetz vom 17.11.2000 in der jeweils gültigen Fassung).